Ab 60 genehmigten Plätzen ist eine volle Freistellung der Leitung erforderlich.
Unterhalb von 60 genehmigten
Plätzen muss eine anteilige Freistellung der Leitungskräfte erfolgen.
Wie jedes leistungsfähige Unternehmen brauchen Kindertageseinrichtungen Leitungskräfte, die sich den organisatorischen, strategischen und konzeptionellen Aufgaben widmen. Auch in diesem Arbeitsfeld sind die Anforderungen und Aufgaben in den letzten Jahren erheblich gestiegen. Dazu gehört:
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